Altersvorsorge Lexikon: Rücktritt des Antragstellers vom Vertrag
Der Rücktritt des Antragstellers von einem geschlossenen Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Der Versicherer hat hierbei die Pflicht den Versicherungsnehmer von dessen Rücktrittsrecht zu informieren, was in der Regel durch eine Erklärung im Versicherungsvertrag geschieht.
Die Erklärung des Rücktrittsrechtes muss eindeutig formuliert, übersichtlich gegliedert, und verständlich in deutscher oder einer anderen Muttersprache des Versicherungsnehmers geschrieben sein.
Die Frist zum Rücktritt vom Vertrag beginnt mit der Annahme des Antrages durch die Versicherungsgesellschaft. Wurde der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß vom Rücktrittsrecht informiert, so kann er innerhalb eines Monats ab der Zahlung des Erstbeitrages sein Kündigungsrecht wahrnehmen.
Der geschlossene Versicherungsvertrag wird dann Rückwirkend aufgehoben, und der gezahlte Erstbeitrag erstattet.
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