Altersvorsorge Lexikon: Schadensanzeige bei einer Versicherung
Die Schadensanzeige bei einer Versicherung hat unverzüglich durch den Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen zu erfolgen. Bei einem eingetreten Schaden hat der Versicherungsnehmer die Pflicht Angaben über die Ursache, die Art und Umfang des Schadens zu erstatten.
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