Altersvorsorge Lexikon: Schlussgewinnanteil einer Versicherung
Der Schlussgewinnanteil einer Versicherung wird meist bei dem Ablauf der Versicherung, oder bei Tod des Versicherungsnehmers fällig.
Der Schlussgewinnanteil entsteht durch die zeitlich verzögerten Entnahmen aus der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung.
Diese werden daher erst bei Ablauf oder Tod ausgezahlt. Der Schlussgewinnanteil ist somit ein Überschussanteil, und wird unter anderem auch fällig, wenn der Versicherungsfall eintritt, oder beim Rückkauf innerhalb der flexiblen Altersgrenze.
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