Altersvorsorge Lexikon: Schweigepflicht bei Abschluß einer Versicherung
Die Schweigepflicht wird gesetzlich vorgeschrieben und gilt zumeist für bestimmte Berufsgruppen, unter die Ärzte, Rechtanwälte oder Seelsorger fallen.
Mit der Schweigepflicht wird somit garantiert, dass über anvertraute Inhalte stillschweigen gewahrt wird.
Beim Antrag auf Abschluss einer Versicherung entbindet der Versicherungsnehmer in der Regel mit seiner Unterschrift seine Ärzte von dieser Schweigepflicht.
Die Klausel zur Entbindung von der Schweigepflicht ist im Versicherungsvertrag verankert. Dies dient den Versicherungsunternehmen zur Überprüfung der vom Versicherungsnehmer gemachten Angaben. Weigert sich der Versicherungsnehmer seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, erfolgt in der Regel auch keine Zusage auf eine Versicherung.
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