Altersvorsorge Lexikon: Solvabilität bei einer Versicherung
Die Solvabilität bezeichnet die Liquiditätsreserven und die Sicherheitsspanne eines Versicherungsunternehmens, die sich aus den Beitragseinnahmen und Schäden einerseits, und aus dem Eigenkapital der Versicherung andererseits ergeben. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet Eigenmittel in Höhe der Solvabilitätsspanne zu bilden um Verpflichtungen aus Schadenleistungen jederzeit erfüllen zu können.
Die Höhe der Solvabilitätsspanne wird nach den jährlichen Beiträgen, oder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre berechnet, und entspricht in etwa einem Zehntel der jährlichen Beitragseinnahmen.
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