Altersvorsorge Lexikon: Sonderausgaben
Sonderausgaben bezeichnen grundsätzlich private Aufwendungen, die ein Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend machen kann.
Bei der Berücksichtigung der Sonderausgaben werden nur tatsächlich getätigte Ausgaben berücksichtigt.
Diese werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, somit reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.
Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem Beiträge zu Krankenversicherungen, Pflegerversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtpflichtversicherungen, und Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall.
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