Altersvorsorge Lexikon: Spartentrennung bei Versicherungen
Die Spartentrennung bei Versicherungen besagt, dass Lebens-, Kranken oder Kreditversicherungen von rechtlich eigenständigen Unternehmen betrieben werden müssen.
Die Deutsche Versicherungsaufsicht lässt eine Spartenkombination aus den unterschiedlichen Versicherungsarten nicht zu.
Ausnahmen sind hierbei Rechtsschutzversicherungen, die seit 1990 auch von Kompositversicherern angeboten werden dürfen, wenn geregelt ist, dass in Schadensfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung übernimmt.
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