Altersvorsorge Lexikon: Spezialfonds
Spezialfonds sind ein Sondervermögen und zählen zu den Investmentfonds, die nicht von jedermann erworben werden können.
Um Spezialfonds erwerben zu können bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit einer Kapitalanlagegesellschaft. Anteile an Spezialfonds dürfen nicht von mehr als 10 Personen gehalten werden, und diese dürfen keine natürlichen Personen sein.
Fondanteile dürfen nur mit der Zustimmung der Kapitalanlegegesellschaft von den Anteilinhabern übertragen werden.
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