Altersvorsorge Lexikon: Tarifbeitrag einer Versicherung
Der Tarifbeitrag einer Versicherung garantiert dem Versicherungsnehmer bei pünktlicher Zahlung den vom Versicherungsunternehmen garantierten Versicherungsschutz, und ist der für den gewünschten Versicherungsvertrag kalkulierte Beitrag.
Beim Tarifbeitrag wird zwischen den Einmalbeiträgen und den laufenden Beiträgen unterschieden.
Einmalbeiträge werden einmalig in voller Höhe für die gesamte Laufzeit gezahlt, und decken somit den Versicherungsschutz sofort ab.
Bei laufenden Beiträgen kann der Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: