Altersvorsorge Lexikon: Teilauszahlung Versicherungssumme
Bei der Teilauszahlung wird die vereinbarte Versicherungssumme in mehreren Raten vorgenommen, die erste Teilauszahlung erfolgt hierbei noch während der Versicherungslaufzeit.
Wegen der steuerlichen Mindestlaufzeit erfolgt die erste Auszahlung meist bereits innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre, wobei die Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung je nach Versicherungsunternehmen und Tarif variieren können.
Die Teilauszahlungen sind hierbei abhängig von dem Deckungskapital bzw. dem Rückkaufswert. Verstirbt die versicherte Person wird je nach Vereinbarung entweder die zu Beginn des Vertrages vereinbarte Versicherungssumme fällig, die unabhängig von den bereits erfolgten Teilzahlungen ist, oder es wird die Summe abzüglich der bereits erfolgten Auszahlungen ausgezahlt.
Empfehlenswert ist eine Lebensversicherung mit Teilauszahlung wenn diese nicht zur Altersvorsorge, sondern z.B. zur Ablösung finanzieller Verpflichtungen dienen soll.
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