Altersvorsorge Lexikon: Terminversicherung
Die Terminversicherung ist eine besondere Form der Kapitallebensversicherung, und die vereinbarte Versicherungsleistung wird zu einem festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt.
Oft werden Terminversicherungen für Kinder abgeschlossen, die dann zu einem bestimmten Termin, z.B. dem 18. Geburtstag den vereinbarten Betrag erhalten.
Zur Terminversicherung zählt die Aussteuer- und Ausbildungsversicherung. Verstirbt die versicherte Person vor dem Vertragsende so wird die Versicherung bis zum festgelegten Ablauf beitragsfrei weiter geführt.
In der Regel zahlt bei einer Terminversicherung ein Elternteil den Beitrag, und ist damit auch die versicherte Person.
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