Altersvorsorge Lexikon: Überschussbeteiligungen bei einer Versicherung
Erzielen Versicherungsunternehmen Gewinne, so werden diese in Form von Überschussbeteiligungen an die Versicherten weiter gegeben.
Überschussbeteiligungen werden erzielt wenn Versicherungsunternehmen die Beiträge der Versicherungsnehmer gewinnbringend anlegen, und weniger Versicherungsleistungen gezahlt werden müssen.
Dabei ist geregelt dass Versicherer mind. 90% der erzielten Gewinne an die Versicherten auszahlen müssen, eine garantierte Höhe gibt es allerdings nicht.
Überschussbeteilungen werden von den Versicherern meist zum Ende des Kalenderjahres für das folgende Jahr verbindlich festgelegt, und gelten für 1 Jahr. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft variieren die Formen in denen Überschussbeteiligungen an die Versicherten weiter gegeben werden.
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