Überschussverwendung Versicherung - Wie erfolgt die Überschussverwendung bei einer Versicherung?

Altersvorsorge Lexikon: Überschussverwendung bei einer Versicherung

Die Überschussverwendung bezeichnet die Formen mit denen Versicherer erwirtschaftete Überschüsse an ihre Versicherten weiter geben.
Bei Kapitallebensversicherungen erfolgt die Überschussbeteiligung in Form einer Beitragsverrechnung, einem Bonussystem, einem Erlebensfallbonus oder einer verzinslichen Ansammlung. Die Risikolebensversicherung schüttet sie in Form einer Beitragsverrechnung oder einem Todesfallbonus aus.
Rentenversicherungen geben Überschussbeteiligungen während der Laufzeit als Beitragsverrechnung, Rentenbonus, oder einer verzinslichen Ansammlung aus.
Bei der Fälligkeit des Vertrages in Form einer Bonusrente, oder eine Dynamischen Überschussrente. Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen in Form der Beitragsverrechnung, Bonusrente, oder der Verzinslichen Ansammlung.
Die Überschussverwendungen variieren je nach gewähltem Tarif und Versicherungsunternehmen.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:


Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern.

 
Schadensanzeige Versicherungsnehmer
Schadensregulierung
Schlussgewinnanteil
Schweigepflicht
Selbsttötung - Selbstmord Versicherungsnehmer
Solvabilität
Sonderausgaben
Sozialhilfe
Sparanteil Lebensversicherung
Spartentrennung Versicherungen
Spezialfonds
Sterbegeldversicherung
Sterbetafeln
Stornoquote Versicherungen
Stundung der Beiträge
Subjektives Risiko - moralisches Risiko
Tarif Versicherung
Tarifbeitrag Versicherung
Teilauszahlung Versicherungssumme
Terminfixversicherung
Terminversicherung
Todesfallschutz Versicherung
Umlageverfahren
Umtauschrecht Risikoversicherung
Unfalltod-Zusatzversicherung
Überschussbeteiligung
Überschussverwendung
Übertragungsverbot
 
 

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: