Altersvorsorge Lexikon: Umtauschrecht Risikoversicherung
Mit dem Umtauschrecht vereinbart der Versicherungsnehmer im geschlossenen Versicherungsvertrag einer Risikoversicherung ein Recht auf den Umtausch in eine Kapitallebensversicherung.
Der Umtausch erfolgt ohne eine erneute Gesundheitsprüfung, und kann innerhalb der ersten 10 Jahre der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Das Umtauschrecht wird hierbei auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
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