Verbraucherinformationen - Was sind die Verbraucherinformationen bei einer Versicherung?

Altersvorsorge Lexikon: Verbraucherinformationen bei einer Versicherung

Die Verbraucherinformationen informieren den Versicherungsnehmer über sämtliche Versicherungsbedingungen.
Der Versicherer ist gesetzlich nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen auszuhändigen.
Dies muss spätestens mit der Aushändigung des Versicherungsscheines erfolgen. Die Verbraucherinformation muss schriftlich erfolgen, sie muss eindeutig formuliert, übersichtlich gegliedert, verständlich in deutscher Sprache, oder in der Muttersprache des Versicherungsnehmers geschrieben sein.
Bei Versicherungen die eine vorläufige Deckung gewähren, hat der Versicherungsnehmer das Recht binnen 14 Tagen ab vorliegen der kompletten Unterlagen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Verbraucherinformationen müssen unter anderem folgende Angaben enthalten: Laufzeit des Versicherungsverhältnisses, Beitragshöhe, Beitragszahlungsweise, Bindefrist des Antrages, Belehrung über das Rücktrittsrecht, Rückkaufswerte etc.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:


Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern.

 
Verbraucherinformationen
Verbundene Lebensversicherung
Verjährung Versicherung
Vermögensbildende Lebensversicherung
Verpfändung Lebensversicherung
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Versicherungsbeginn
Versicherungsbeitrag
Versicherungsdauer
Versicherungsfall
Verweisung
Verzug der Prämie
Vorläufiger Versicherungsschutz
Widerspruchsrecht Versicherungsvertrag
Wiederinkraftsetzung Versicherungsvertrag
Zahlungsschwierigkeiten Versicherungsnehmer
Zahlungsweise Versicherungsbeiträge
Zertifizierung von Anlageformen
Zillmerung Lebensversicherungen
 
 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: