Altersvorsorge Lexikon: Verbundene Lebensversicherung
Die Verbundene Lebensversicherung versichert in einem Versicherungsvertrag zwei oder mehr Personen.
Die Verbundene Lebensversicherung ist in der Regel günstiger, da die Todesfallleistung nur einmal fällig wird.
Oft wird diese Versicherungsart von Ehe- oder Geschäftspartnern gewählt, wobei die Leistung entweder beim Tod einer versicherten Person, bei gleichzeitigem Tod von allen versicherten Personen, oder spätestens zum Ablauf ausgezahlt wird.
Abgeschlossen werden kann eine verbundene Lebensversicherung als private Rentenversicherung, Kapitalbildende Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung.
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