Altersvorsorge Lexikon: Verpfändung einer Versicherung
Bei der Verpfändung einer Versicherung tritt der Versicherungsnehmer alle Rechte und Ansprüche, z.B. aus einer Lebensversicherung an einen Gläubiger ab.
Dies kann im Zuge eines Kredites geschehen, und muss dem Versicherungsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
Der Gläubiger ist bei Nichtzahlung der Verpflichtungen die der Versicherungsnehmer eingegangen ist berechtigt alle Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu pfänden, um damit seine Geldforderung zu erhalten.
Versicherungsverträge die nach dem Altersvermögensgesetz gefördert werden können nicht verpfändet werden.
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