Altersvorsorge Lexikon: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) hat die Aufgabe den Versicherungsnehmer zu schützen, und seine Bestimmungen regeln das Verhältnis der Aufsichtsbehörde zu den Versicherungsunternehmen.
Das VAG enthält Bestimmungen für die Zulassung zu den einzelnen Versicherungsgeschäften, die zulässigen Rechtsformen die Versicherer annehmen dürfen, über Rückstellungen und Finanzmittel etc.
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