Altersvorsorge Lexikon: Versicherungsbeginn bei einer Versicherung
Der Versicherungsbeginn ist der formelle Versicherungsbeginn des Versicherungsvertrages, der mit der Annahme des Antrages durch den Versicherer beginnt.
Hierbei wird unterschieden in den Technischen und den Materiellen Versicherungsbeginn.
Der Technische Versicherungsbeginn ist der Eintritt der Versicherungsperiode, meist zum jeweils 1. eines Monats. Das Beginndatum ist auf dem Versicherungsschein festgehalten.
Der Materielle Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Versicherer den Versicherungsschutz übernimmt. Dies geschieht meist mit der ersten Beitragszahlung, oder bei einer vorläufigen Deckungszusage.
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