Altersvorsorge Lexikon: Verweisung bei einer Versicherung
Die Verweisung bei einer Versicherung besagt, dass Personen die berufsunfähig sind dazu verpflichtet werden können, in einem anderen Beruf zu arbeiten wie dem der zuletzt ausgeübt wurde.
Der Begriff Verweisung stammt aus der Berufsunfähigkeits- bzw. gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei der Verweisung erfolgt dann zumeist auch keine Rentenzahlung. Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf das Verweisungsrecht.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: