Altersvorsorge Lexikon: Wiederinkraftsetzung bei einem Versicherungsvertrag
DieDie Wiederinkraftsetzung bezeichnet eine erneute Aktivierung eines bestehenden Versicherungsvertrages, der entweder beitragsfrei gestellt, oder erloschen ist.
Rechtlich handelt es sich dabei um einen neuen Versicherungsvertrag, der jedoch zu den ursprünglich geltenden Bedingungen wieder aufgenommen wird.
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit der Wiederinkraftsetzung eines Versicherungsvertrages innerhalb von 12 Monaten, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.
Nach der Frist von 12 Monaten verlangen viele Versicherungsunternehmen zur Wiederinkraftsetzung eine Gesundheitsprüfung.
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