Altersvorsorge Lexikon: Zertifizierung von Anlageformen
Bei der Zertifizierung werden Anlageformen ausgewählt, die den Richtlinien des Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) entsprechen.
Zurzeit fallen unter dieses Zertifikat Altersvorsorgeverträge wie die Riester-Rente.
Ziel einer Zertifizierung ist es, zuständigen Finanzämtern die Entscheidung über die Anerkennung von Versicherungsverträgen abzunehmen, und den Versicherungsnehmern bereits bei dem Vertragsabschluss die Sicherheit zu geben, dass der Vertrag alle Voraussetzungen erfüllt um die entsprechenden staatlichen Förderungen zu erhalten. Zertifizierbare Verträge weisen folgende Merkmale auf: Bei Beginn einer Ratenzahlung müssen mind. die eingezahlten Beiträge zugesichert werden, Entnahmen aus dem Guthaben sind möglich, müssen aber bis zur Rentenzahlung wieder eingezahlt werden, Rentenzahlungsbeginn frühestens mit dem 60. Lebensjahr, Rentenzahlung müssen lebenslang erfolgen.
Nur Verträge die diese Voraussetzungen erfüllen werden von der BAV für eine förderungswürdige Anlageform zertifiziert. Diese Verträge können nicht abgetreten oder verpfändet werden.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: