Rürup Rente und Riester Rente
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Private Altersvorsorge Vergleich der Anlagemöglichkeiten

Die private Altersvorsorge kann auf privatem Wege oder mit einer staatlich geförderten Form erfolgen und ist in unserer heutigen Gesellschaft von immenser Bedeutung. Viele deutsche Bürger können schon jetzt mit ihrer gesetzlichen Rente den einmal erreichten Lebensstandard nicht mehr decken. Das ist eine Folge von Rentenreformen, die auf das Renteneintrittsalter und auf die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen Einfluss genommen haben.

Private Altersvorsorge VergleichDie Zukunft deutet nicht auf eine Verbesserung der Rentensituation in Deutschland hin, eher auf eine gleichbleibende Lage oder schlimmer auf eine Verschlechterung. Dementsprechend ist die private Altersvorsorge ein wichtiger Aspekt, mit dem sich vor allen Dingen junge Menschen auseinander setzen sollten. Um für das Alter privat Vorsorge zu treffen und die gesetzliche Rente um eine private Rente zu ergänzen, stehen diverse Möglichkeiten zu Verfügung. Allerdings sind nicht alle Altersvorsorge Produkte für jeden gleichermaßen geeignet. Besonders ein private Altersvorsorge Vergleich der Kosten und die Auswahl des richtigen Anbieters ist wichtig, aber auch das gewählte Produkt sollte zur Lebenssituation und den eigenen Zielen passen.

Deshalb sollte man auf die Hilfe eines erfahrenen Fachexperten zugreifen und sich kompetent beraten lassen. Hier kann man einen kostenlosen private Altersvorsorge Vergleich und optimiertes Angebot anfordern:

 

Die Förderung mit der Riester Rente

Die Riester Rente wird in Form von Zulagen (Grundzulage 154,00 Euro und Kinderzulage 185,00 Euro pro Kind)  oder Steuervorteilen (2.100,00 Euro als Sonderausgaben in der Steuerklärung abziehbar) von staatlicher Seite gefördert. Welche Personengruppe die Förderung erhält, regelt das Einkommensteuergesetz § 10 a. Sofern die Beitragszahlung von wenigstens 4 % vom versicherungspflichtigen Verdienst des vorangegangen Jahres unterschritten wird, erhält der Sparer nur eine anteilige staatliche Riester Förderung.
Eine weitere Vorrausetzung für die staatliche Begünstigung ist, dass die monatlichen Beiträge in Sparanlagen fließen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sind.

Als förderfähig gelten Riester Fondssparpläne, Riester Rentenversicherungen, Riester Banksparpläne, Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen. Die Riester Produkte werden sowohl sicherheitsorientierten Anlegern (Banksparpläne, Rentenversicherung) gerecht als auch Sparern mit dem Wunsch nach hoher Rendite (Fondssparpläne). Da sich die Produkte zudem hinsichtlich der Kosten unterscheiden, sollte auch die finanzielle Situation des Sparers bei der Auswahl eine Rolle spielen sowie ein Angebotsvergleich vorgenommen werden.
Da eine lebenslange monatliche Rente Ziel dieser Riester Produkte ist, müssen die Sparformen mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatliche Förderung zum Beginn der Rente (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) garantieren, andererseits wird bei vorzeitiger Auflösung die staatliche Unterstützung zurückverlangt.
Während der Auszahlphase unterliegen die Renten der Besteuerung, der persönliche Steuersatz ist hierbei von Bedeutung.

Private Altersvorsorge mit Rürup Rente

Beiträge zur Rürup Rente werden durch Steuerbegünstigungen gefördert, die steuerliche Geltendmachung als Sonderausgaben für Vorsorgebeiträge (unter anderem Rürup Rente Beiträge) ist derzeit noch gestaffelt und beträgt 82% für 2017 (100% im Jahr 2025) von den Höchstsätzen.
Die Basisrente, wie die Rürup Rente auch bezeichnet wird, ist vor allem für Freiberufler, Selbstständige und Personen mit hoher Steuerlast interessant. Rürup Rente Produkte sind klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung sowie fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie.
Die Besteuerung der Renten ist gestaffelt (2008 56 % bis 2040 100 %) und unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Der Prozentsatz zum Zeitpunkt der erstmaligen Rentenleistung bleibt ein Leben lang erhalten.

Weitere Vorsorge Möglichkeiten

Die betriebliche Altersvorsorge kann als Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung erfolgen. Sofern der Arbeitgeber keine Rente direkt an seine Arbeitnehmer leistet (Direktzusage), muss er diesen die Entgeltumwandlung ermöglichen. Dabei wird ein Teil des Lohnes beziehungsweise Gehaltes vom Arbeitgeber einbehalten, welcher der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse usw. zu Gute kommt. Diese Beiträge sind im Jahr 2008 bis zu 4.320,00 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Beiträge in Pensionsfonds, Direktversicherungen und Pensionskassen sind zudem von staatlicher Seite aus gefördert im Rahmen der Riester Rente.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden während des Auszahlungszeitraumes besteuert, maßgeblich ist hier der persönliche Steuersatz.

Ferner gibt es Altersvorsorgeprodukte, die nicht durch den Staat unterstützt werden.

Die private Rentenversicherung, eine weitere Variante der privaten Altersvorsorge, lässt dem Anleger die Wahl zwischen einer aufgeschobenen Rente und einer Sofortrente. Die aufgeschobene Rente resultiert aus der Einzahlung von monatlich gleichbleibenden Beträgen über einen längeren Zeitraum. Mit Ablauf des Vertrages kann sich der Sparer zwischen einer Einmalzahlung und einer lebenslangen Rente (konstant oder dynamisch) entscheiden. Die ist wohl die geläufigste Art der privaten Rentenversicherung.

Die Sofortrente verlangt die einmalige Einzahlung eines größeren Geldbetrages, welcher dann in lebenslange monatliche Rentenbeträge aufgeschlüsselt wird. Die erste Zahlung wird bereits im Folgemonat geleistet.
Dem Vorteil des Kapitalwahlrechts stehen die vergleichsweise geringen Renditen, bestehend aus Mindestverzinsung und nicht garantierten Überschüssen, gegenüber sowie die möglichen Verluste bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Insbesondere für sicherheitsorientierte Sparer ist die Rentenversicherung interessant.
Die Besteuerung einer lebenslangen Rente aus der privaten Rentenversicherung sieht vor, dass der Ertragsanteil zu 18 % versteuert wird (Rente ab 65. Lebensjahr). Entscheidet sich der Versicherte hingegen für eine Einmalauszahlung gelten die Besteuerungsregelungen der Kapitallebensversicherung.

Die Kapitallebensversicherung sichert einerseits das Todesfallrisiko ab (Hinterbliebenenvorsorge), anderseits das Langlebigkeitsrisiko des Versicherten. Das heißt, der Versicherungsnehmer bezieht im Erlebensfall, also am Ende der Vertragslaufzeit, die Versicherungssumme sowie eventuell erzielte Überschüsse.

Die Kapitallebensversicherung investiert in risikoärmere Anlagen und bietet einen Garantiezins in Höhe von 0,9 % in 2017. Zuzüglich der von dem Versicherer erwirtschafteten, nicht garantierten Zuschüsse, kann sich damit eine Rendite zwischen 1 % und 3,5 % ergeben.
Von einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages ist auf Grund niedriger Rückkaufswerte abzuraten.
Erträge, die aus Verträgen stammen, die ab Januar 2005 geschlossen wurden, unterliegen der vollen Besteuerung. Es müssen nur 50 % der Erträge versteuert werden, sofern der Vertrag eine Laufzeit von wenigsten 12 Jahren aufweist und erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres die Leistungen ausgezahlt werden.
Bei Verträgen, die bis Ende 2004 geschlossen wurden, sind zum einen die Beiträge in gewissem Maße als Sonderausgaben abzugsfähig, zum anderen sind die Erträge bei längerer Laufzeit von der Steuer befreit.

Private Altersvorsorge mit Investmentfonds

Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet in aller Regel höhere Renditen als eine klassische Lebensversicherung durch die Anlage der Sparanteile in Investmentfonds. Das mit der Investition in Investmentfonds einhergehende Risiko kann durch lange Anlagedauer sowie eine breite Streuung reduziert werden.
Allerding garantiert eine fondsgebundene Lebensversicherung nur die Todesfallleistung, so dass im Erlebensfall, weil die Tageskurse bestimmend sind, dem Versicherten ein Verlust drohen kann. Demzufolge sollten Sparer, welche diese Anlageform als private Altersvorsorge nutzen, darauf achten, dass eine rechtzeitige Umschichtung in risikoärmere Fonds erfolgt beziehungsweise dass die Anteile bei schwachen Börsenzeiten im Depot bewahrt werden und eine Auszahlung erst bei Kurserhöhung vorgenommen wird.
Die Besteuerung der fondsgebundenen Lebensversicherung entspricht der der Kapitallebensversicherung.

Die Anlage in Fonds kann ebenso der privaten Altersvorsorge dienen. Hier kann je nach Wunsch des Sparers in risikoarme Fonds beispielsweise Rentenfonds investiert werden, wobei deren Rendite im Vergleich eher gering ist, und in renditestarke Fonds wie Aktienfonds, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen. Das Risiko kann durch langfristige Investition reduziert werden.
Zu berücksichtigen sind jedoch Kosten wie Ausgabeaufschläge, Managementgebühren, Depotbankgebühren etc., die den Gewinn schmälern und daher ebenso eine langfristige Anlagestrategie sinnvoll machen.
Während Zinsen nach Nutzung des Steuerfreibetrages der vollen Steuerpflicht unterliegen, werden Dividenden nur zur Hälfte versteuert (Halbeinkünfteverfahren). Wurden die Anteile wenigstens 12 Monate gehalten, sind die Kursgewinne von der Steuer befreit. Dividenden, Zinsen und auch Kursgewinne sind von der Abgeltungssteuer betroffen (01. Januar 2009).

Außerdem werden häufig Immobilien als private Altersvorsorge genutzt, entweder entfallen damit im Alter Mietzahlungen, die die Rente schmälern würden, oder die Immobilie wird vermietet, wodurch Einnahmen im Alter gesichert werden können.

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