Riester Rente Förderung mit Mindestbeitrag und Maximalbeitrag
Die Riester Rente Förderung wurde im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 mit dem Ziel eingeführt, die private Altersvorsorge der Deutschen zu fördern. Die Riester Rente ist eine geförderte Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, mit der man die persönliche Vorsorgelücke schließen kann.
Damit möglichst viele Deutsche diese private Form der Altersvorsorge nutzen, hat der Staat umfangreiche Riester Förderungen geschaffen. Die Riesterrente ist besonders für Alleinstehende und Familien mit Kindern lohnenswert.
Die Riester Rente zeichnet sich durch Ihre Sicherheit und Zulagen aus: man zahlt während seines Arbeitslebens bestimmte Beiträge in ein zertifiziertes Riester-Produkt wie eine private Riester Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Riester Fonds und erhält als Bonus staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge, die die Rendite auf die eingezahlten Beträge ordentlich erhöhen.
Die Riester Rente kann nur ein Baustein in der privaten Altersvorsorge sein. Aber man sollte auf die Riester Rente Förderung nicht verzichten, denn sonst verschenkt man Geld, daß man für eine spätere Rente gut nutzen könnte. Um keine Fehler bei der Auswahl des geeigneten Riester Vertrages zu machen, sollte man die Erfahrung von erfahrenen Experten nutzen und sich ein individuelles Angebot kostenlos erstellen lassen:
Wie hoch kann der Maximalbeitrag bei der die Riester Förderung sein?
Um die maximale Riesterförderung zu bekommen, muss man seit 2008 mindestens 4% des Bruttogehaltes in den Riester Vertrag einzahlen. Der Maximalbeitrag bei der Riester Rente Förderung ist auf den Höchstbeitrag in Höhe von 2.100 Euro im Jahr begrenzt.
Wer den Mindestbeitrag geleistet hat, der bekommt folgende Zulagen vom Staat dazu:
Ab Jahr
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Alleinstehende
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Ehepaare, wobei jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat
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je Kindergeld berechtigtes Kind
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2004
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76 €
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152 €
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92 €
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2006
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114 €
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228 €
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138 €
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seit 2008
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154 €
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308 €
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185 €
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Der Mindestbeitrag für die Riesterförderung ist der Betrag, der mindestens vom Riestersparer geleistet werden muss, um die ungekürzten Riester Rente Zulagen zu erhalten. Er beträgt 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich des Zulagenanspruches. Die Anpassung des Mindesteigenbetrages muss der Sparer selbst veranlassen. Wer ein Vorjahreseinkommen unter 1.500 € hatte oder wer mittelbar zulagenberechtigt war, der muss als Mindestbeitrag zur Riester Rente den Sockelbeitrag in Höhe von 60 € im Jahr in den Riester Vertrag einzahlen.
Wer bekommt die Riesterförderung?
Die Riesterförderung mit den staatlichen Zulagen und Steuerfreibeträge können alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose bekommen. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten keine Riester-Förderung. |
Was ist der Vorteil der Riesterprodukte?
Die Riester Rente Produkte für das Riester sparen müssen offiziell zertifiziert sein, dabei gelten folgenden Bedingungen: die Anbieter müssen Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge und eine Mindestverzinsung garantieren.
Damit ist die Rendite der Riester Rente durch die Zulagen meist deutlich über der Rendite für vergleichbare Altersvorsorge Produkte und das auch noch bei einer Kapitalgarantie der eingezahlten Beiträge!
Zusätzlich lassen sich die Aufwendungen zur Riester Rente steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, so daß auch daraus noch ein weiterer Vorteil entsteht.
Die Entscheidung für oder gegen ein Produkt für die private Altersvorsorge ist immer eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Das falsche Produkt kann zu erheblichen Nachteilen im Alter führen.
Eine Beratung zur Riesterrente und Riesterförderung durch erfahrene Finanzexperten ist daher sinnvoll und für jeden leicht und kostenlos zu erhalten.
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