Riester Altersvorsorge - Informationen über die Riesterrente und Riester Altersvorsorge mit den wichtigsten Regelungen, Vorteilen oder Nachteilen sowie kostenloser Beratungsmöglichkeit.

Überblick über die Riester Rente und Riester Altersvorsorge

In Deutschland wurde die gesetzliche Rentenversicherung reformiert. Wichtigste Maßnahme, das Rentenniveau soll von derzeit 70 % auf 67 % bis 2030 gesenkt werden. Bereits vorhandene und zukünftig noch größer werdende Versorgungslücken können nur durch den Aufbau einer privaten Altersvorsorge geschlossen werden.

Der Staat unterstützt den Aufbau einer kapitaldeckenden Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen.
Die Riester Rente, die am 1. Januar 2002 eingeführt wurde, ist eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Versicherte Personen der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Soldaten, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, Eltern im Erziehungsurlaub, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose haben Anspruch auf staatliche Förderung und steuerliche Vorteile.

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Die nach dem steuerpflichtigen Einkommen berechneten Beiträge werden in förderfähige Sparfonds angelegt.
Ab 1. Januar 2005 beträgt der Grundbetrag einheitlich 60,00 EUR, wird der Grundbetrag unterschritten, erfolgt die Zulage nur anteilmäßig. Zulagen werden nicht direkt ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben.

 

Förderfähige Riester Altersvorsorge Formen sind beispielsweise Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne, Pensionsfonds sowie Pensionskassen, die verschiedene Kriterien erfüllen und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, geprüft und zertifiziert wurden.
Bedingung für die Förderung des Staates ist, dass die Auszahlung der Leistung als lebenslange Rente erfolgt, in der Regel in Form von monatlich gleich bleibenden Beträgen. Bei einem höheren Anlagevermögen kann auch die Auszahlung nach einem bestimmten Plan erfolgen. Die Zulage vom Staat erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden.

Derzeit nutzen über 4 Millionen deutsche Bürger die Förderung der Riester Rente.
Die Beiträge können als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Vor Rentenbeginn besteht die Möglichkeit sich bis zu 30 % der angesparten Summe auszahlen zu lassen, ohne dass dadurch die Zulagenhöhe beeinträchtigt wird. Eine Beleihung des Riestervertrages ist allerdings nicht möglich.
Zulagen und steuerliche Vergünstigungen bei der riester Altersvorsorge müssen bei Tod der anspruchsberechtigten Person vor Renteneintritt zurückgezahlt werden. Hat der Hinterbliebene (Ehegatte/in) einen eigenen Riester Vertrag können die Zulagen jedoch übertragen werden.

Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen generell die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden.
Die Einzahlungen in die Riester Rente sind steuerfrei, verringern also das zu versteuernde Einkommen. Die späteren Rentenzahlungen müssen in der jährlichen Einkommenssteuererklärung als Einnahmen angegeben werden und unterliegen bei der Besteuerung dem persönlich geltenden Steuersatz. Die Riester Rente ist nicht von der ab 01.01.2009 geltenden Abgeltungssteuer betroffen.

Die Entscheidung für oder gegen ein Altervorsorge Produkt ist immer eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Das falsche Produkt kann zu erheblichen Nachteilen im Alter führen.

Eine Beratung zur Riester Altersvorsorge durch erfahrene Finanzexperten ist daher sinnvoll und für jeden leicht und kostenlos zu erhalten.
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