Wohn Riester Eigenheimrente Vergleich der Förderung und Steuer Vorteile
Die Wohn Riester Eigenheimrente wurd eingeführt, um die private Altersvorsorge mit selbst genutzem Wohnraum zu fördern. Hatte die Riester Rente, die im Januar 2002 eingeführt wurde, anfängliche Anlaufschwierigkeiten, wird sie heute bei den Deutschen immer beliebter. Mittlerweile haben mehrere Millionen deutsche Bürger eine Riester Rente für ihre private Altersvorsorge abgeschlossen, auch durch die neue Eigenheimrente begründet.
Fast jeder sieht mittlerweile die Notwendigkeit für sein Rentendasein vorzusorgen, um den Lebensstandard von heute auch im Rentenalter weiter führen zu können.
Eine Möglichkeit neben der klassischen Riester Rentenversicherung ist das Riester Immobiliensparen. Diese neue Art der privaten Altersvorsorge wurde am 8. April 2008 durch die Bundesregierung beschlossen, und wird allgemein als Wohn-Riester Rente oder auch Eigenheimrente bezeichnet.
Doch die Regelungen zur Wohn Riester Eigenheimrente sind nicht immer ganz einfach zu verstehen. Wir haben hier die häufigsten Fragen zur Wohn Riester Eigenheimrente aufgeführt.
Gerade bei der Wohn Riester Rente ist es wichtig den Anbieter mit den eigenen Zielen und der derzeitigen Lebessituation in Einklang zu bringen, damit einem nicht später das böse erwachen droht. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten genutzt werden. Ein individuell angepasstes Angebot zur Eigenheimrente kann man hier kostenlos anfordern:
Selbst genutzte Immobilie und Wohn-Riester
Was im Umgangssprachlichen als Wohn-Riester bezeichnet wird, sollte korrekterweise als Eigenheimrente bezeichnet werden. Wohn-Riester beinhaltet die Förderung für das mietfreie Wohnen im Alter als eine Art der privaten Altersvorsorge. D. h. das selbst genutzte Wohneigentum, sprich ein Haus oder eine Eigentumswohnung, werden in die Riester Förderung integriert. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes können Bausparkassen, Banken und Wohnungsgenossenschaften die ersten Wohn-Riester-Verträge abschließen. So werden Hausbesitzer durch das Riester Immobiliensparen sozusagen „belohnt“, und die Immobilie als Baustein in der privaten Altersvorsorge mit einbezogen und gefördert. |
Wie auch in der Riester Rentenversicherung oder in den Riester Fondssparplänen und Banksparplänen von Riester, werden monatlich vertraglich festgelegte Beträge in den Riestervertrag eingezahlt.
Entscheidet sich der Sparer dann zu irgendeinem Zeitpunkt für den Kauf eines Objektes oder den Bau eines Hauses, kann er das angesparte Geld aus seinem Riestervertrag ziehen und damit eine Anzahlung tätigen oder das Objekt komplett zahlen.
Doch die Riester Eigenheimrente ist nicht nur für Personen geeignet, die in der Zukunft ein Haus erwerben oder bauen möchten, sondern auch für die heutigen Hausbesitzer. Hier können die Beträge und Zulagen aus dem Wohn-Riester direkt zur Tilgung des Baukredites genutzt werden.
Vorteile der Eigenheimrente und Wohn Riester Modelle
Vorteil der Riester Eigenheimrente ist der, dass auch wie bei allen anderen Riester Rente Produkten die Beiträge steuerfrei sind. Die Sparleistungen in Tilgungspläne, Baussparverträge und Immobiliensparverträge sollen pro Jahr bis zu 2.100 Euro auf die Steuer angerechnet werden können. Zudem können noch die Riester Zulagen vom Staat beantragt werden. Verwendung finden diese Zulagen dann entweder für das Abzahlen der Hypothek oder können in bestehende Bausparverträge investiert werden.
Wichtig ist, wer die Wohn-Riester Eigenheimförderung in Anspruch nehmen möchte, dass er sein Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt. Vermietete Objekte können nicht als Riester-Objekte Verwendung finden, auch Objekte im Ausland, z. B. Ferienwohnungen, sind nicht förderungsfähig.
Ein Unterschied zu den anderen Riesterprodukten liegt darin, dass bei dem Wohn-Riester später keine monatliche Rentenzahlung erfolgt, da die Zulagen als Tilgung oder als zusätzliche Beträge in einen Bausparvertrag verwendet werden.
Die Handhabung sieht der Gesetzgeber folgendermaßen vor: Die Riester Rente Zulagen des Staates und die Sparbeiträge werden auf einem „virtuellen“ Konto verbucht, über die gesamte Laufzeit aufgerechnet und verzinst. Dieser dadurch entstehende Betrag muss man beim Eintritt in das Rentenalter versteuern und zwar mit dem persönlichen Steuersatz.
Die häufigsten Fragen zur Wohn Riester Eigenheimrente
Wenn ich meine Immobilie im vergangenen Jahr gekauft habe und jetzt einen Riester-Vertrag abschließe, kann ich dann die neue Eigenheimrente nutzen?
Das geht leider nicht. Die Wohn-Riester Rente gilt zwar rückwirkend ab Januar 2008, aber eben nicht zur Umschuldung von Immobilien. Damit können die Neuregelungen nicht für bereits erworbene Immobilien angewendet werden.
Wofür kann ich die Wohn-Riester Rente einsetzen?
Das Riester-Kapital darf für die Finanzierung einer selbst genutzten „Wohnung“ verwendet werden. Darunter ist laut dem geänderten Paragraf 92 a Einkommensteuergesetz eine „Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft“ zu verstehen.
Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers bilden. Eine Ferienwohnung im Ausland oder ein Altersdomizil außerhalb Deutschlands ist genau so wenig förderfähig wie ein Haus mit Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus. Auch ein Umbau oder Modernisierung ist nicht förderfähig.
Mit welchem Betrag muss der Vertrag mindestens angespart sein, wenn der Sparer ihn für die eigene Immobilie nutzen möchte?
Bislang durften Riester-Sparer das geförderte Altersvorsorgevermögen aus ihrem Riester Vertrag zum Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen, sobald der Ansparbetrag mindestens 10.000 Euro betrug. Das entnommene Geld musste aber wieder zurückgezahlt werden, was für angehende Immobilienkäufer wenig sinnvoll ist. Mit Wohn-Riester entfällt künftig diese Rückzahlungspflicht.
Für Riester Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gilt übergangsweise bis 2010 weiter die Regel der Mindestentnahme. Das geförderte Vertragsguthaben muss für einen Übergangszeitraum der Jahre 2008 und 2009 mindestens 10.000 Euro betragen. Ist es geringer, kann der Bauherr oder Immobilienkäufer seine Riester-Rente nicht anzapfen.
Für Riester Verträge, die ab dem Jahr 2008 abgeschlossen werden, entfällt diese Mindestklausel. Der Sparer kann das komplette Kapital entnehmen, auch wenn es nur 500 Euro sind. Wenn es der Produktanbieter ermöglicht, kann der Riester-Sparer zudem ein Darlehen aufnehmen. Er kann seinem Vertrag damit mehr Geld entnehmen, als er in ihn eingezahlt hat.
Eignen sich Investmentfondslösungen für Wohn-Riester?
Fondssparpläne oder Banksparpläne lassen sich genauso wie eine Rentenversicherung für die neue Eigenheimrente verwenden. Für alle Riester-Produkte gilt auch gleichermaßen der garantierte Kapitalerhalt – allerdings eben nur zum Vertragsende. Und das könnte bei fondsbasierten Lösungen zu einem Problem werden, wenn im Zuge einer Börsen-Baisse das Vertragsguthaben niedriger ist als die Summe der bislang eingezahlten Beiträge. Hier sollte man sich sehr genau überlegen, ob eine fondsbasierte Wohn-Riester Rente für eine Immobilienfinanzierung verwendet werden soll.
Wie wird die Eigenheimrente später besteuert?
Die staatlich geförderten Beiträge werden einem fiktiven Wohnförderkonto gutgeschrieben, auf dem jährlich 2 Prozent Zinsen anfallen. Bis zum Rentenalter läuft so ein Betrag X auf, der dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern ist. Dabei hat der Rentner zwei Wahl-Möglichkeiten: Entweder man versteuert den Betrag auf einen Schlag und erhält einen Abschlag von 30 Prozent, oder stottert die Steuerschuld spätestens bis zum 85. Lebensjahr ab.
Überwiegend ist die Ratenzahlung der Steuer günstiger, als wenn man die verbleibenden 70 Prozent des Betrags auf einen Schlag versteuert, da ab dem Rentenbeginn das Wohnförderkonto nicht mehr verzinst wird. Die Zahlung auf einen Schlag rechnet sich auch deshalb nicht, weil man dann in diesem Jahr nicht nur absolut, sondern auch relativ deutlich mehr Steuern zahlen würde. Beispiel: wenn auf dem fiktiven Wohnförderkonto ein Betrag von 40.000 Euro aufgelaufen ist, dann entsprechen 70 Prozent davon 28.000 Euro. Um diesen Betrag steigt dann in dem Jahr das Einkommen des Ruheständlers. Dadurch klettert aber auch sein persönlicher Steuersatz in die Höhe und kostet dadurch meist mehr als bei der Ratenvariante.
Wenn der Wohn-Riester-Sparer vor Begleichung seiner Steuerschuld stirbt, müssen dann die Erben die Steuern begleichen?
Grundsätzlich nicht. Wirtschaftlich gesehen aber schon, denn das Wohnförderkonto ist mit dem Restbetrag in der letzten Steuererklärung des Verstorbenen anzugeben. Erbt die Witwe oder der Witwer die Immobilie, gibt es Ausnahmen.
Was passiert wenn man seine geförderte Immobilie verkaufen will oder muß?
Leider bewertet der Gesetzgeber das so, als habe der Sparer die Fördermittel schädlich verwendet, weil er die Immobilie dann nicht mehr selbst nutzt. Das neue Eigenheimrentengesetz sieht eine Strafsteuer vor, wenn der Sparer das Riester-Objekt innerhalb der ersten zehn Jahre nach Eintritt im Ruhestand verkauft. Verkauft der Riester Sparer seine geförderte Immobilie unmittelbar zu Rentenbeginn, müsste dieser den kompletten Betrag des Wohnförderkontos versteuern – mit dem dann höheren Steuersatz.
Verkauft man die Immobilie während des Erwerbslebens, lässt sich die Sofortversteuerung in bestimmten Fällen vermeiden. Nicht schädlich ist es, wenn für das geförderte Objekt binnen vier Jahre nach Verkauf durch eine neue Immobilie ersetzt wird. Auch wer sein Kapital auf dem Wohnförderkonto wieder in ein neues Riester-Produkt (Versicherung, Fonds oder Banksparplan) steckt, bleibt von der Strafsteuer verschont. Alle anderen müssen 1,5fachen Betrag des Wohnförderkontos versteuern.
Was passiert wenn man die Immobilie vermietet?
Wenn man die Immobilien aus beruflichen Gründen befristet vermieten muss, ist dies aus steuerrechtlicher Sicht unschädlich. Voraussetzung dafür ist, dass der Riester Sparer beabsichtigt, die Immobilie selbst wieder zu bewohnen und dies spätestens mit dem 67. Lebensjahr tatsächlich realisiert. Wie hoch eine Rückforderung des Staates ausfällt, hängt letztlich vom Einzelfall ab.